AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Garage Glättli AG
(nachfolgend „Garagenbetrieb“)
Für Reparatur- und Serviceleistungen (Werkstattbesuch), die Erstellung von Kostenvoranschlägen sowie den Verkauf und den Einbau von Ersatzteilen und Zubehör.
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Garagenbetrieb und Ihnen als Kunden für sämtliche Reparatur- und Serviceleistungen, Kostenvoranschläge sowie den Verkauf und/oder Einbau von Ersatzteilen und Zubehör.
1.2 Zur besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die männliche Form verwendet, die weibliche Form ist stets eingeschlossen.
2. Einbezug der AGB
2.1 Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge zwischen dem Garagenbetrieb und dem Kunden, die Reparatur-, Serviceleistungen sowie den Verkauf und/oder Einbau von Ersatzteilen und Zubehör betreffen – unabhängig von der Form (schriftlich, mündlich) und dem Ort des Vertragsabschlusses (Garagenbetrieb, Internet).
2.2 Die aktuellste Version der AGB ist auf der Homepage veröffentlicht und liegt in gedruckter Form am Empfang oder Kundendienstschalter zur Einsicht und Mitnahme auf.
2.3 Abweichende oder ergänzende AGB des Kunden sind ausgeschlossen, auch wenn der Garagenbetrieb ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat.
3. Auftragserteilung
3.1 Der Kunde muss die zu reparierenden Mängel oder gewünschten Leistungen präzise beschreiben und den Fertigstellungstermin absprechen. Alle Details werden im Werkstattauftrag festgehalten.
3.2 Das Fahrzeug wird bei Bedarf auf den aktuellen Softwarestand gebracht. Der Kunde wird darauf hingewiesen, seine Daten gemäß der Betriebsanleitung zu sichern. Der Garagenbetrieb haftet nicht für Datenverluste.
3.3 Der Garagenbetrieb darf Unteraufträge an Dritte vergeben und Probefahrten mit dem Fahrzeug durchführen.
4. Preisangaben / Kostenvoranschlag
4.1 Auf Wunsch werden die Preise für geplante Arbeiten im Werkstattauftrag vermerkt. Für eine verbindliche Preisangabe ist ein schriftlicher Kostenvoranschlag erforderlich, der 10 Tage gültig ist und um maximal 10 % überschritten werden darf.
4.2 Erforderliche Zusatzarbeiten, die mehr als 10 % des Gesamtauftrags kosten, werden nur nach Zustimmung des Kunden durchgeführt. Ist der Kunde nicht erreichbar, werden sicherheitsrelevante Arbeiten dennoch ausgeführt.
4.3 Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags werden bei Auftragserteilung verrechnet. Wird kein Auftrag erteilt, kann der Garagenbetrieb diese Kosten dem Kunden in Rechnung stellen.
4.4 Es gelten die Preise der aktuellen Preisliste oder die ortsüblichen Preise.
5. Zustellung und Abnahme des Fahrzeugs
5.1 Abholung und Zustellung des Fahrzeugs erfolgen auf Risiko und Kosten des Kunden.
5.2 Der Kunde muss das Fahrzeug innerhalb von drei Arbeitstagen nach Fertigstellungsanzeige abholen. Bei Tagesreparaturen verkürzt sich die Frist auf zwei Arbeitstage.
5.3 Nutzen und Gefahr gehen mit der Bereitstellung des Fahrzeugs zur Abholung auf den Kunden über. Bei Abnahmeverzug kann der Garagenbetrieb Aufbewahrungsgebühren erheben.
6. Rechnung
6.1 Die Rechnung listet alle Arbeitsleistungen und verwendeten Ersatzteile separat auf.
6.2 Beanstandungen der Rechnung müssen innerhalb von zwei Wochen schriftlich erfolgen.
6.3 Bleibt eine Zahlung durch Dritte (z.B. Versicherung) aus, muss der Kunde den Gesamtbetrag vollständig begleichen.
7. Zahlungsmodalitäten / Verzug
7.1 Die Zahlung ist bei Abholung des Fahrzeugs fällig. Bei Versand der Rechnung gelten die aufgedruckten Zahlungsfristen (i.d.R. 10 oder 30 Tage).
7.2 Eine Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen möglich.
7.3 Bei Zahlungsverzug wird ein Verzugszins von 5 % erhoben sowie eine Mahngebühr von CHF 20.00 pro Mahnschreiben.
7.4 Der Garagenbetrieb kann das Inkasso an Dritte übergeben. Die daraus entstehenden Kosten trägt der Kunde.
8. Gewährleistung für Reparatur- und Serviceleistungen
8.1 Der Kunde muss das Fahrzeug unmittelbar nach Abholung auf Mängel überprüfen und diese innerhalb von sieben Arbeitstagen schriftlich melden.
8.2 Bei nicht rechtzeitiger Rüge gelten die Arbeiten als genehmigt.
8.3 Mängelansprüche verjähren in zwei Jahren ab Fahrzeugabnahme.
8.4 Bei Mängeln besteht ausschließlich Anspruch auf Nachbesserung. Nach dreimaligem Fehlschlag kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
9. Garantie für Ersatzteile und Zubehör
9.1 Ersatzteile und Zubehör sind bei Lieferung zu prüfen. Mängel müssen innerhalb von sieben Arbeitstagen schriftlich gemeldet werden.
9.2 Es gilt die Herstellergarantie. Ohne Herstellergarantie beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre.
9.3 Für Folgeschäden oder indirekte Schäden haftet der Garagenbetrieb nicht.
10. Haftung
10.1 Der Garagenbetrieb haftet nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden.
10.2 Die Haftung für Verlust von Wertsachen im Fahrzeug ist ausgeschlossen.
10.3 Der Garagenbetrieb darf die Herausgabe eines verkehrsuntauglichen Fahrzeugs verweigern.
10.4 Der Kunde trägt die Verantwortung für Risiken durch individuelle Fahrzeuganpassungen (z.B. Tuning).
11. Ersatzteile / Verbrauchsmaterialien des Kunden
Verwendet der Garagenbetrieb vom Kunden bereitgestellte Ersatzteile oder Materialien, geschieht dies auf Risiko des Kunden. Für Mängel oder Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.
12. Eigentumsvorbehalt / Retentionsrecht
12.1 Ersatzteile und Zubehör bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Garagenbetriebs.
12.2 Der Garagenbetrieb darf das Fahrzeug bei offenen Forderungen zurückbehalten und bei Nichtzahlung nach Mahnung freihändig verkaufen.
13. Datenschutz
Der Kunde stimmt der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten für Vertragsabwicklung, Kundenbetreuung und Marketing zu. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein, bleibt der Rest der AGB weiterhin gültig. Lücken werden gemäß dem wirtschaftlichen Zweck der AGB geschlossen.
15. Änderung der AGB
15.1 Es gelten die AGB in der jeweils zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.
15.2 Der Garagenbetrieb kann die AGB jederzeit ändern. Die aktuellste Version ist auf der Homepage und im Betrieb einsehbar.
16. Schlichtung / Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Der Gerichtsstand ist der Sitz des Garagenbetriebs, sofern kein gesetzlich zwingender Gerichtsstand vorgeschrieben ist. Anwendbar ist ausschließlich das materielle Schweizer Recht unter Ausschluss internationaler Vereinbarungen (z.B. Wiener Kaufrecht).